Reform des Zivilschutzes

Zivilschutz
Reform
Am 4. April 2017, nach Jahren der Ungewissheit, hat Minister Jambon den Plan zur Reform des Zivilschutzes veröffentlicht. Diese Reform bestätigt den Stellenwert und den Mehrwert der Einsätze des Zivilschutzes innerhalb der Zivilen Sicherheit. Sie garantiert künftige Funktions- und Investitionshaushalte und zielt darauf ab, die Mittel zur Bekämpfung neuer Risiken, wie Terrorismus und Klimawandel, zu verstärken.

Der Zivilschutz wird zu einem Hilfsdienst, der spezialisierter, effizienter und moderner ist und dessen ergänzende Fachkompetenz auf den beiden Ebenen der Zivilen Sicherheit - Zivilschutz auf föderaler Ebene und Hilfeleistungszonen auf lokaler Ebene - anerkannt wird.

Diese Neuorganisation umfasst folgende große Grundsätze:

  • pro Region eine Einsatzeinheit als echtes Expertisezentrum: Crisnée und Brasschaat
  • gründliche Spezialisierung der Aufträge und des Materials, die in 3 Gruppen, sogenannten "Clustern", zusammengefasst sind: CBRN, Search & Rescue, Heavy Support & Crisis Management
  • verbessertes Verwaltungs- und Besoldungsstatut, abgestimmt auf dasjenige der Feuerwehr
  • neues Statut für die Freiwilligen, abgestimmt auf dasjenige der Feuerwehr
  • angepasste Arbeitszeit
  • Rationalisierung des auf die beiden Einheiten verteilten Einsatzpersonals

Jérôme Glorie, Generaldirektor der Zivilen Sicherheit: "Ich freue mich, dass eine Entschei-dung gefallen ist. Der Stillstand und die Ungewissheit waren für niemanden gut. Die Zukunft ist nun gesichert und diese Entscheidung gibt uns die Möglichkeit, dem Zivilschutz eine neue Dynamik zu geben. Wir werden alles tun, damit der Übergangszeitraum im Respekt für unser Personal und effizient für unsere Partner verläuft."

Für Fragen zur Reform des Zivilschutzes können Sie sich an folgende Adresse wenden: revalorisationpc@ibz.fgov.be.