Statut der freiwilligen Feuerwehrleute

Feuerwehr
Regeln und Vorschriften
2009 hat eine Gruppe freiwilliger Feuerwehrleute wegen ihres Statuts als freiwillige Feuerwehrleute von Nivelles rechtliche Schritte gegen die Gemeinde Nivelles eingeleitet. Die Gemeinde Nivelles hat vor dem Arbeitsgericht verloren und gegen diese Entscheidung Berufung beim Arbeitsgerichtshof von Brüssel eingelegt.

Der Arbeitsgerichtshof hat beim Europäischen Gerichtshof eine Interpretation der Richtlinie über die Arbeitszeit, auf die sich diese Gruppe Feuerwehrleute berufen hat, beantragt.

Die am 21. Februar 2018 in Form eines Urteils veröffentlichte Antwort des Europäischen Gerichtshofs auf diese Vorabentscheidungsfrage lautet wie folgt: Im Fall der freiwilligen Feuerwehrleute von Nivelles gilt die Heimbereitschaftsdienstzeit als Arbeitszeit. Im "System Nivelles" hatten die Personen keinerlei Bewegungsfreiheit und mussten sie bei einem Abruf während des Heimbereitschaftsdienstes binnen sehr kurzer und strikter Frist in der Kaserne sein. Eine Sanktion war vorgesehen, falls sie nicht binnen 8 Minuten in der Kaserne waren.

Feuerwehrreform

Der Föderale Öffentliche Dienst Inneres hat sich bereits 2014 im Rahmen der Feuerwehr-reform auf diese Situation eingestellt. Das seit 2014 für ganz Belgien vereinheitlichte Statut der freiwilligen Feuerwehrleute sieht mehr Flexibilität und Freiheit für Freiwillige vor. Im Königlichen Erlass vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen und im Rundschreiben vom 22. April 2014 über die Organisation der Verfügbarkeit der Freiwilligen der öffentlichen Feuerwehrdienste wird vorgesehen, dass der Arbeitsstundenplan eines Freiwilligen in Absprache mit der Zone erstellt werden muss. Das heißt:

  • Die Zone kann von Freiwilligen verlangen, dass sie eine Mindestzeit für einen Abruf verfügbar sind.
  • Ein freiwilliger Feuerwehrmann kann sich zur Verfügung stellen, um abgerufen zu werden, wann es ihm passt.

Auf diese Weise können freiwillige Feuerwehrleute ihre Verfügbarkeit und ihre Freizeit flexibler einteilen, während es der Zone dennoch möglich ist, ihren Dienst zu organisieren. Natürlich braucht ein Freiwilliger in diesem System nicht zu Hause zu bleiben, wenn er in Bereitschaft ist.

In Bezug auf die "Angelegenheit Matzak" steht die Entscheidung des Arbeitsgerichtshofs von Brüssel noch aus, nachdem ihm inzwischen die Antwort des Europäischen Gerichtshofs vorliegt. Falls diese Entscheidung zu Ungunsten der Gemeinde Nivelles ausfällt, kann Letztere noch eine Beschwerde beim Kassationshof einreichen.

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