Entwurf eines Königlichen Erlasses über die Feuerwehrausbildungen im Ministerrat gebilligt

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Ausbildung
Am 18. September 2015 hat der Ministerrat auf Vorschlag von Jan Jambon, Minister der Sicherheit und des Innern, den Entwurf eines neuen Königlichen Erlasses über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste gebilligt.

Der Staatsrat muss noch ein Gutachten zu diesem Königlichen Erlass abgeben und danach kann der Erlass vom König und von Minister Jambon unterzeichnet werden. Bis zur Veröffentlichung dieses neuen Königlichen Erlasses findet der derzeitige Königliche Erlass vom 21. Februar 2011 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste weiterhin Anwendung.

Der Minister der Sicherheit und des Innern, Jan Jambon, ist mit dem Ergebnis zufrieden: "Ein neuer Königlicher Erlass war erforderlich, um die Ausbildungen bei der Feuerwehr auf die neuesten technologischen Entwicklungen abzustimmen. Der somit verbesserte Ausbildungsweg wird erheblich zu einer erhöhten Sicherheit der Feuerwehrleute bei den Einsätzen beitragen. Eine weitere wichtige Zielsetzung dieses Erlasses war aber auch, sich an das Regierungsabkommen zu halten und freiwilligen Feuerwehrleuten die Möglichkeit zu bieten, ihre Haupttätigkeit sowie ihr Privat- und Sozialleben leichter mit ihrem Engagement bei der Feuerwehr zu vereinen."

Folgen für die Organisation von föderalen Eignungsprüfungen und Feuerwehrausbildungen

Bis Inkrafttreten des neuen Königlichen Erlasses über die Feuerwehrausbildungen ändert sich für die Feuerwehrschulen sowie für die Teilnehmer an den Kursen und föderalen Eignungsprüfungen noch nichts.

Die Feuerwehrschulen werden nach wie vor die derzeit gültigen Eignungsprüfungen abnehmen und den derzeitigen föderalen Befähigungsnachweis ausstellen. Personen, die vor Inkrafttreten des neuen Königlichen Erlasses die derzeit geltenden Prüfungen der körperlichen Eignung bestehen, werden danach vermutlich von den Prüfungen der körperlichen Eignung befreit, die gemäß dem neuen KE erst nach einem Jahr Begleitung abgenommen werden dürfen.

Auch was die Organisation der Feuerwehrausbildungen und die Teilnahme daran betrifft, ändert sich vor Inkrafttreten des neuen Königlichen Erlasses nichts. Alle vor dem 1. Januar 2016 organisierten Ausbildungen fallen unter den derzeitigen Königlichen Erlass vom 21. Februar 2011.

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